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Die
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) trat am 20. Dezember 2000 in Kraft
und ist von den Mitgliedstaaten der EU innerhalb von drei Jahren
in nationales Recht umzusetzen. In der Bundesrepublik erfolgt die
nationale Umsetzung der WRRL sowohl durch den Bund als auch durch
die Länder. Die Umsetzung der Richtlinie wird im Rahmen von
verschiedenen Gremien und unterschiedlichen Projekten begleitet.
Neben den Arbeiten der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)
zur Umsetzung der WRRL wurden vom Bund und den Ländern mehrere
Pilotstudien in Auftrag gegeben, die sich mit verschiedenen Aspekten
der Umsetzung der WRRL in Deutschland auseinandersetzen. Die Pilotstudien
werden in den Bundesländern von eigens eingerichteten Projektgruppen
betreut.
Im Auftrag
der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wurde bereits im
Februar 2001 in Bonn ein Fachgespräch durchgeführt, welches
darauf abzielte, einen Überblick über die organisatorische
und inhaltliche Struktur der verschiedenen Pilotprojekte in Deutschland
im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu geben. Die
vorliegende - als Nachfolgeworkshop konzipierte Veranstaltung -
wird den im Jahre 2004 an die EU einzureichende Bericht zur Bestandsaufnahme
nach Annex II und III der Wasserrahmenrichtlinie in den Mittelpunkt
stellen. Referenten aus den Bearbeitungsgebieten deutscher Bundesländer
werden zu verschiedenen thematischen Schwerpunkten (Wasserkörper,
Typisierung / Geomorphologie / Biozönose, Referenzgewässer
/ Natürlicher Zustand im Gewässer, Stoffliche Belastung,
Hydromorphologie / Mengenmäßiger Grundwasserzustand,
Ökonomische Analyse) über ihren Stand sowie bisher vorliegende
Ergebnisse berichten und mit den Vertretern der deutschen Wasserwirtschaft
diskutieren.
Die Veranstaltung
wendet sich an Vertreter aus den Bundesländern, an Vertreter
des Bundes (BMU, BMVEL, UBA, BfN) sowie an Vertreter der Anrainerstaaten.
Teilnehmerzahl: 150
Konferenzsprache: Deutsch
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