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Sehr
geehrte Damen und Herren,
die
europäische Richtlinie über die integrierte Vermeidung
und Verminderung der Umweltverschmutzung, kurz IVU-Richtlinie,
ist ein zentraler Baustein zur Harmonisierung der Umweltschutzanforderungen
für Industrieanlagen mit hoher Umweltrelevanz in Europa.
Über europaweit einheitliche Standards sollen den Unternehmen
vergleichbare Standort- und Wettbewerbsbedingungen garantiert
werden. Unter diese Richtlinie fallen in Baden-Württemberg
ca. 700 Anlagen in rund 500 Betrieben. In Deutschland wurden
die Vorgaben der IVU-Richtlinie durch Änderungen im Bundesimmissionsschutzgesetz,
im Wasserhaushaltsgesetz und in wasserrechtlichen Länder-Bestimmungen
in das nationale Recht überführt.
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Dort ist rechtlich eine Übergangsfrist verankert. Bestehende
„IVU-Anlagen“ müssen bis spätestens Oktober
2007 nach dem Stand der Technik betrieben werden, die hierfür
notwendigen Genehmigungen müssen ebenfalls den Vorgaben für
eine integrierte Zulassung entsprechen.
Der
Landesregierung und den Wirtschaftsorganisationen ist es ein gemeinsames
Anliegen, hierfür pragmatische, wirtschaftliche und praktikable
Wege aufzuzeigen. Gleichwohl kann die Anpassung einer Anlage an
den Stand der Technik mit Investitionen verbunden sein. Es kann
die Durchführung neuer Zulassungsverfahren mit richtlinien-konformer
Öffentlichkeits-beteiligung erforderlich sein. Hierauf sollen
betroffene Unternehmen rechtzeitig vorbereitet werden. Im Rahmen
des IVU-Infotages haben Sie die Gelegenheit, sich mit anderen Unternehmen
und Behörden über die notwendigen Maßnahmen auszutauschen.
Zu
diesem interessanten und vielfältigen Erfahrungsaustausch möchte
ich Sie herzlich einladen.
Tanja Gönner
Umweltministerin des Landes Baden-Württemberg
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