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Mit der IVU-Richtlinie aus dem Jahr 1996 wurde auf europäischer
Ebene ein neues bindendes Konzept zur Genehmigung industrieller
Anlagen eingeführt. IVU steht für "Integrierte
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung". Durch
die Umsetzung der Richtlinie wird eine allgemeine europäische
Harmonisierung angestrebt, die darauf abzielt, neben dem Schutz
der Umwelt auch Standort- und Wettbewerbsverzerrungen im Bereich
bestimmter industrieller Tätigkeiten zu verringern.
Alle
Unternehmen, die über IVU-Anlagen verfügen, müssen
diese bis zum 30. Oktober 2007 entsprechend den in nationales Recht
umgesetzten Vorgaben der Richtlinie betreiben, Neuanlagen müssen
bereits seit 1999 diese Anforderungen erfüllen. Die 2001 eingeführte
Neufassung des Begriffs „Stand der Technik“ in den immissionsschutz-
und gewässerschutzrelevanten Vorschriften (BImSchG, WHG) stellt
eine Herausforderung für die Industrie wie für die Genehmigungsbehörden
dar.
Der
Infotag zielt darauf ab, die betroffenen Unternehmen frühzeitig
- über die Ziele der europäischen
Vorgaben und deren Umsetzung in Deutschland zu informieren und
- die erforderlichen Schritte seitens
Behörden und Unternehmen darzustellen.
Zentrales
Anliegen der Veranstaltung ist es, den betroffenen Unternehmen die
notwendigen Informationen zu vermitteln, wie die Anforderungen auf
praktikable Weise zu erfüllen sind. Gleichzeitig wird die Veranstaltung
ein Forum zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch für betroffene
Unternehmen und Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg
bieten.
Programmflyer
IVU-Infotag
Folgende
Dokumente mit Hintergrundinformationen wurden den Teilnehmern zur
Verfügung gestellt:
Kernfragen
Leitfaden Genehmigungsverfahren
Die
Schlussfolgerungen aus den Beiträgen der Referenten sowie aus
den Diskussionen wurden in diesem Dokument zusammengefasst:
Veranstaltungszusammenfassung
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