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Die Beteiligung
der Europäischen Gemeinschaft (EG) an internationalen Abkommen
neben ihren Mitgliedstaaten wirft Fragen der Zuständigkeiten
bei Aushandlung, Abschluss und Umsetzung auf. So werden insbesondere
im Bereich des Meeresumweltschutzes weitreichende Schutzmaßnahmen
durch Unklarheiten bei der Kompetenzverteilung zwischen EG und Mitgliedstaaten
und bei den Verfahrensweisen der Kooperation behindert. Ecologic
bearbeitet im Auftrag des Umweltbundesamtes entsprechend diesen
Fragestellungen ein Projekt zur Verteilung der Außenkompetenzen
der EG und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich des Meeresumweltschutzes
unter besonderer Berücksichtigung des OSPAR-Übereinkommens.
Zur
Vorstellung des von Ecologic erstellten Zwischenberichts und zur
Diskussion der vorläufigen Ergebnisse lädt das Umweltbundesamt
in Zusammenarbeit mit Ecologic am 3. April 2003 zu einem Fachgespräch
„EG-Außenkompetenzen und Meeresumweltschutz“ in
Berlin ein. Die Veranstaltung soll ausgewählten, an den relevanten
politischen Verhandlungen Beteiligten und mit der Umsetzung betrauten
Experten die Möglichkeit zur Diskussion und zum Austausch geben.
Der Teilnehmerkreis setzt sich neben Mitarbeitern von Ecologic und
der Projektpartnerin Frau Prof. Dr. Epiney von der Universität
Freiburg/Schweiz, zusammen aus einem Vertreter des OSPAR-Sekretariats,
des Juristischen
Dienstes der Europäischen Kommission sowie Vertretern des
Umweltbundesamtes,
des Bundesumweltministeriums,
des Sachverständigenrats
für Umweltfragen.
Im Mittelpunkt
steht die Diskussion des Themas, wie sich das Nebeneinander von
EG und bestimmten Mitgliedstaaten als Vertragsparteien am Beispiel
des OSPAR-Übereinkommens darstellt. Dabei geht es zunächst
um die rechtlichen Konsequenzen der doppelten Beteiligung insbesondere
für die Aushandlung und Umsetzung eines Abkommens. Daneben
fragt sich, wie sich das Auftreten beider Seiten (EG und Mitgliedstaaten)
praktisch am besten koordinieren lässt. Besondere Aufmerksamkeit
kommt schließlich dem Aspekt zu, inwieweit den Mitgliedstaaten
Regelungsspielräume bei gemischten Übereinkommen verbleiben.
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